Freitag, 16. November 2012

Falträder im Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV)

Wie geht man mit Falträdern im Nahverkehr mit Fokus auf die UBB um?

Da ich die Jahreskarte der Bahn im GTV (Gemeinschaftstarif Vorpommern) für den Nahverkehr nutzen muß, dachte ich, es ist ein guter Gedanke, auch die gesetzlichen Regelungen hier zu hinterlegen:

Hier findet man also den GTV gültig vom 10.06.2012: http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_GTV_aktuell.pdf

Darin erfährt man u. a. die vier Akteure, die für die Ausgestaltung dieses Tarifs zuständig sind.

Besonders hat mich Punkt 5 "Mitnahme von Personen, Sachen und Tieren" interessiert. Allerdings findet sich hier keine konkrete Regelung zur Mitnahme von Falträdern.

So suche ich ergänzend im Haustarifvertrag der UBB gültig vom 10.06.2012: http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_UBB_aktuell.pdf

Unter der Überschrift "Beförderungsbestimmungen" steht dort: "Soweit der Tarif nichts anderes bestimmt, gilt für die Beförderung von Personen und Reisegepäck sowie für die Mitnahme von Handgepäck und Tieren auf den Strecken der Usedomer Bäderbahn GmbH die Eisenbahn-Verkehrsordnung."

Unter Punkt 2.1 "Unentgeltliche Beförderung" Seite 10 (Haustarifvertrag UBB) wird das Handgepäck erwähnt.
Unter Punkt 2.9 "Fahrradkarten" bzw. Punkt 2.9.1 "Allgemeine Regelungen" wird folgendes zu Klapprädern geschrieben: "Fahrräder oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese zusammengeklappt sind und unter dem Sitzplatz untergebracht werden können.

Bemerkung am Rand: Das könnte man doch einfach im Großraummehrzweckabteil der UBB aushängen und jeder wüßte gleich bescheid. - Denn es taucht in regelmäßigen Abständen die Aufforderung seitens des Schaffners (nur UBB!) auf, die Klappräder zur kostenlosen Beförderung zu verhüllen? - Man könnte auf den Gedanken kommen, es handelt sich um Kunstgegenstände Christos...

Interessant nebenbei finde ich auch die Regelung zur Ankunftsverspätung S. 19 Punkt 4 b: Man hat als Reisender einen Anspruch auf Erstattung, wenn "eine Ankunftsverspätung des gewählten Zuges am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist. Der Fahrgast kann in diesem Fall seine Reise mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht. Wenn der Fahrgast für den ersatzweise genutzten Zug einen weiteren Fahrausweis erwerben muss (zum Beispiel für den Fernverkehr), kann er von dem Eisenbahnunternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen."

Nun werfe ich zur Sicherheit noch einmal einen Blick in die Eisenbahn-Verkehrsordnung (Ausfertigungsdatum: 08.09.1938, Stand 26.05.2009): http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/evo/gesamt.pdf  Dort prüfe ich die Aussagen zur Beförderung von Gepäck im Hinblick auf Falträder. - Ich kann keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Verpackung verbunden mit dem kostenlosen Transport finden.

Ergänzend habe ich nun noch die Beförderungsbedingungen der Bahn vom 11.12.2011 hinsichtlich des Transports von Falträdern durchforscht: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/mdb_93450_befoerderungsbedingungen_fassung_12_11_2012_09_12.pdf

Unter Punkt 8.4 "Beförderungs- und Reservierungsentgelt" bzw. 8.4.1 (S. 17) sind Falträder kostenlos zu transportieren und auf eine Verpackung wird verzichtet: "Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können."

2 Kommentare:

  1. Bis zum 31.12.2012 war es noch so, das man ein Fahrrad bei Nutzung einer Jahreskarte der Bahn im Nahverkehr kostenlos mitnehmen konnte. Die Kosten dafür wurden bis zum 31.12.2011 durch das Land MV getragen, übergangsweise 2012 von der Bahn, damit sich jeder Nutzer einer Jahreskarte umstellen kann.
    Bis zum 09.12.2011 stand in den Beförderungsbedingungen noch, das die Falträder, welche kostenlos mitgenommen werden können, eingepackt sein müssen.
    Für das Jahr 2012 bin ich mir zugegebenermaßen nicht sicher, mit dem Jahr 2013 ist das jetzt auf jeden Fall weggefallen und die Räder müssen nur noch zusammengeklappt sein.
    Gut möglich, das der eine oder andere Zugbegleiter sich die Neuregelung noch nicht verinnerlicht hat, sind ja auch Menschen.

    Lösung für das zugegebenermaßen nervige Diskutieren könnte die höflich Bitte an den Kontrolleur sein, in seinen Unterlagen (welche er mitführen muß) doch bitte mal nachzusehen und Dir zu zeigen, wo das steht, da Du etwas anderes gelesen hättest.
    Auch er kann dann dazulernen und hat bei der nächsten Fahrt einen Punkt weniger, auf den er aufpassen muß ;-)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Siehe den Beitrag vom 24.04.2013 - leider reicht bei manchen Schaffnern (siehe UBB) die freundliche Bitte nicht aus, weil sie sich schlichtweg weigern ihre, aus meiner Sicht falschen Forderungen, zu begründen. - Glücklicherweise gibt jedoch auch in der UBB freundliche und hilfsbereite Schaffner, die noch ein Licht am Horizont erkennen lassen. - Grundsätzlich wäre das Problem hinsichtlich der Beförderungsbedingungen in bezug auf die Fahrradmitnahme leicht gelöst, wenn man sie einfach mit einem Aufkleber im Radabteil des Zuges bzw. in der Bahnhofshalle für alle sichtbar aushängen würde.

      Löschen