Zugegeben. Ich fahre morgens ungern einen Zug später zur Arbeit, da ich dann die UBB benutzen muß. Nicht, daß ich etwas gegen den Zug als solchen habe, aber ich werde das Gefühl nicht los, daß Klappräder ein Dorn in den Augen der meisten UBB-Schaffner sind.
Bei der Fahrkartenkontrolle gibt es regelmäßig etwas am zusammengeklappten Rad, aus meiner Sicht grundlos, zu bemängeln. - Um alles richtig zu machen, habe ich mich in den Bestimmungen des GTV bzw. der UBB bezüglich der kostenlosen Radmitnahme belesen.
Im Haustarifvertrag der UBB vom 10.06.2012 werde ich fündig:
"2.9 Fahrradkarten
2.9.1 Allgemeine Regelungen
Fahrräder oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese zusammengeklappt sind und unter dem Sitzplatz untergebracht werden können."
(Quelle: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=ubb%20bef%C3%B6rderungsbedingungen&source=web&cd=7&cad=rja&ved=0CFcQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.ubb-online.de%2Fde%2Fdocuments%2FTarif_UBB_ab_01.02.2008_Internet_Stand_08.11.2007.pdf&ei=eId3Uc76MMPItQa2yIH4BQ&usg=AFQjCNHsj5Ugv42qT_ftfJIsggO1FEqi5Q, Stand 04/2013)
Heute Morgen, in dem Zug 7:26 Uhr ab Stralsund Richtung Greifswald informierte mich die Schaffnerin (mittleres Alter, schulterlange blondierte Haare) der UBB bei Kontrolle meiner Fahrkahrte in einem halbleeren Abteil darüber, daß sie in ihrer letzten Schulung unmißverständlich gelernt hätte, daß ein Klapprad zur kostenlosen Beförderung (neben der Tatsache, daß es eingeklappt sein muß) entweder verhüllt oder unter dem Sitz verstaut sein muß. Anderenfalls wäre ein zusätzliches Entgelt zur Beförderung des Rades fällig. -???- Ich fragte nach, ob sie mir die Bestimmungen dafür zeigen könnte? Sie verneinte und verwies nachdrücklich auf die Schulung. Ich meinte, daß wir dann in dem Haustarifvertrag der UBB schauen könnten. (Den trage ich nach der Summe von Schaffnergesprächen nun ständig bei mir.) Dabei fragte ich sicherheitshalber nach, ob es schon einen aktuelleren Vertrag, als den vom 10.06.2012 gibt? Nein. Dort steht nach wie vor die oben genannte Regelung. Die Maßgabe zur Verhüllung ist mit der letzten Tarifänderung weggefallen und die Unterbringung unter dem Sitzplatz ist eine "kann-" und keine "muß-"Bestimmung. Sie dient aus meiner Sicht eher dazu, die Größe des kostenlos zu befördernden Klapprads einzugrenzen. - Bei meinen 20"-Reifen, sollte auch das unproblematisch sein.
Ich bin ja schon lange dafür, die Beförderungsbedingungen für (kostenlose) Radmitnahme einfach und transparent an den Zuginnenwänden im Fahrradabteil abzubilden. - Ich weiß jedenfalls aber nicht, wie man mit oben genannter Schaffnerin umgehen soll? Das ist aus meiner Sicht höchstgradig kundenunfreundlich, fahrradfeindlich und schlichtweg eine bewußte Fehlinformation. Anders kann ich das nicht deuten.
Initiatoren dieses Blogs sind Bahnpendler aus dem Umkreis von Stralsund. Das Ziel ist die kostenlose Radmitnahme im Nahverkehr der Bahn in MV, wie es z. B. in Thüringen oder Sachsen-Anhalt erfolgreich praktiziert wird. Alle Erfahrungsberichte, Hinweise, Fragen etc. sind willkommen und werden gern (auch anonym) veröffentlicht. Kritische Diskussionen sind erwünscht, Beleidigungen dagegen nicht. Neben der Kommentarfunktion können Sie gern die E-mail-Adresse nutzen: radundbahn@gmx.de
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