Freitag, 13. April 2012

Wie alles begann...

Vier Jahre bin ich von Stralsund nach Rostock gependelt und hatte dazu eine Jahreskarte bei der Bahn. Diese Jahreskarte habe ich in „monatlichen“ Raten bezahlt und konnte dafür im Nahverkehr das Fahrrad sowie bis zu fünf Personen auf die Fahrkarte am Wochenende kostenlos mitnehmen. Alternativ kann man einmalig einen Gesamtpreis für das Jahr zahlen, wobei man noch einen geringfügigen Rabatt erhält. Eine runde Sache.

Als ich eine Arbeitsstelle in Greifswald bekam, wollte ich weiterhin mit der Bahn zum Arbeitsort fahren. Das heißt, ich ging zur Bahn, ließ mich über den Preis beraten. Wieder gab es zwei Möglichkeiten: Einmal die Jahreskarte für den Regionalverkehr sowie alternativ die Jahreskarte für den Fernverkehr mit zusätzlicher Benutzung des ICs etc. Obwohl ich das Antragsformular schon fast vollständig ausgefüllt in der Tasche hatte, wurde ich gebeten, mein Abonnement-Antrag für eine Jahreskarte auf einem speziellen GTV-Formular zu wiederholen. GTV bedeutet Gemeinschaftstarif Vorpommern. Die Angestellte der Bahn am Schalter klärte mich darüber auf, das ich durch Benutzung des GTV mit meiner Jahreskarte kostenlos den Busverkehr in Stralsund und Greifswald nutzen könnte. Allerdings nur im Nahverkehr. Für die Jahreskarte des Fernverkehrs (die teurer ist) ist diese Benutzung ausgeschlossen… Warum das so ist, konnte keiner sagen. Da stündlich ein Nahverkehrszug fährt, entschied ich mich für die Jahreskarte im Regionalverkehr mit der entsprechenden zusätzlichen Leistung.

Ein halbes Jahr nutzte ich den Stadtbus in Greifswald zur Arbeitsstelle. Dabei fand ich heraus, daß es zwar ein bequemes Beförderungsmittel ist, jedoch insgesamt viel zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Bahn- und Busabfahrtszeiten sind häufig nicht aufeinander angepaßt. Ein weiteres Problem entsteht, wenn der Bus (wie so oft) nicht pünktlich oder manchmal auch zu früh kommt. So muß man zur Sicherheit früh an der Bushaltestelle sein und weiß nie genau (da es keine Anzeige gibt), ob der Bus schon gekommen ist, oder wann er kommt. Im Zweifel kommt er zu spät und der Zug ist weg. – Schade um die Zeit.

Deshalb entschied ich mich, ein uraltes gebrauchtes Fahrrad am Fahrradabstellplatz der Bahn in Greifswald unterzustellen und damit die letzte Wegstrecke vom Bahnhof bis zur Arbeit zu bewältigen. Da dieses Fahrrad französische Ventile hatte, war ich gut geschützt vor bösartigem Fremdeinwirken. Das klappte relativ reibungsfrei, bis dieses Fahrrad altersbedingt in seine Einzelteile zerfiel. – Ich nahm also wieder ein älteres „Stahlroß“ mit nach Greifswald und stellte es am Fahrradabstellplatz des Bahnhofs ab. Dieses Fahrrad war nun mit Nabendynamo ausgestattet, so daß ich auch in der dunklen Jahreszeit gut auf der Straße zu sehen war. – Die Freude währte nur einige Tage. Innerhalb von zwei Monaten wurde das Fahrrad über Nacht am Abstellplatz dreimal mutwillig (mit anderen Fahrrädern) massiv beschädigt. Es gab viele Varianten: Luft rausgelassen, Ventile weggeworfen, das Vorderlicht extrem verdreht, das Hinterlicht mehrfach eingetreten und die Halterung zerstört, die Fahrradgriffe abmontiert und zuletzt die Gangschaltung abmontiert und entwendet. Jedesmal habe ich eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben und selbst bei der Polizei vorgesprochen. Tenor der Polizei war: Sie haben zu wenig Personal und können nichts tun. Aus meiner Sicht eine unbefriedigende Argumentation, wenn man bedenkt, daß Greifswald bundesweit eine der höchsten Fahrraddiebstahlquoten hat! Auf die Frage hin, ob man nicht wenigstens eine Kamera zur Bewachung des Radabstellplatzes am Bahnhof anbringen könnte, gab es die Auskunft, daß eine Kamera an sich, ob sie an ist oder nicht, sehr erfolgversprechend zur Vermeidung von Vandalismus ist, jedoch die Bahn der Ansprechpartner für das Gelände ist. Ich bat die Polizei, mit der Bahnverwaltung darüber zu sprechen. – Endkonsequenz: Alles blieb, wie es war.

So erinnerte ich mich meines Jahresabonnements der Bahn und der damit integrierten kostenlosen Fahrradmitnahme. Da die Rechte, die mit der Nutzung des Abonnements verbunden sind, nicht ohne weiteres aus dem Anschreiben der Bahn mit der Übersendung des Vertrags herauszulesen sind, hatte ich mich noch einmal kurz an die Bahn gewendet, um sicher zu stellen, daß ich mein Fahrrad kostenlos zwischen Stralsund und Greifswald im Nahverkehr transportieren kann. Wider Erwarten bekam ich den Hinweis, daß ich bei Nutzung des GTV (ich habe für die Strecke keine andere Wahl), zwar den Stadtbus in beiden Städten nutzen kann, jedoch kein Fahrrad kostenlos transportieren darf. Das wich 2011 von der grundsätzlichen Regelung für Jahreskarten in MV ab. Immerhin gab mir die Bahn zu verstehen, wenn ich mein Abonnement nicht von Stralsund, sondern von Altefähr abschließen würde (eine Station weiter) und dafür einen höheren Preis bezahle, dann würde der GTV nicht mehr für mich gelten und die kostenlose Fahrradmitnahme wäre wieder inklusive. – Das verstehe wer will. – Man nutzt genau die gleichen Züge und Verbindungen und soll grundlos einen höheren Monats- oder Jahresbetrag für das Abonnement bezahlen.

Da weder von der Bahn noch von der UBB eine verständliche Begründung für das für mich widersinnige Unterfangen zu bekommen war, wendete ich mich an den Petitionsausschuß von MV. Dieser gab mir den gleichen Tip, nämlich für eine kostenlose Fahrradmitnahme eine Jahreskarte von Altefähr nach Greifswald zu einem höheren Betrag zu lösen. Damit verlief das Thema im Sande…

So überlegte ich nun, wie das Transportproblem in Greifswald sinnvoll zu lösen wäre? Mit einem normalen 28er Fahrrad hätte ich auf Bahnhöfen das Problem gehabt, das Rad auf die entsprechenden Bahnsteige zu befördern. Das kostet Kraft und man macht sich die Kleidung ggf. dreckig, da z. B. in Stralsund in den Aufzug ein Rad noch nicht einmal diagonal paßt. Daher fiel die Wahl auf ein Faltrad. Das hatte den Vorteil, daß es kleiner ist als ein „normales“ Rad und ich es als „Gepäckstück“ unbeschadet mit der Jahreskarte meines GTV-Tarifs in der Bahn kostenlos transportieren kann. Natürlich ist es nur eine Kompromißlösung, da es auf die Dauer keinen Spaß macht, ständig das Fahrrad klein zu falten und wieder aufzuklappen, nur um einen kostenlosen Transport zu gewährleisten. Besonders anstrengend war die Mitnahme des Klapprades in der UBB, die für einen kostenlosen Transport noch zusätzlich eine Verhüllung des geklappten Rades forderte. Es ist auch vorgekommen, daß ich in einem fast völlig leerem Großraummehrzweckabteil der UBB dazu aufgefordert wurde, mein geklapptes, verpacktes Rad auf der oberen schrägen Gepäckablage über den Sitzplätzen zu verstauen. ???

Grundsätzlich ist es schwierig, die Transportbedingungen von z. B. Klapprädern bei der Bahn zu finden. Erschwerend kommt hinzu, daß es bei der UBB, als Tochter der Bahn, anscheinend noch kompliziertere Transportbedingungen gibt, die noch schwieriger zu finden sind. – Schön wäre hier mehr Transparenz. Z. B. könnten doch überall in Mehrzweckabteilen der Bahn die Beförderungsbestimmungen in Stichpunkten als Aufkleber an den Wänden hinterlegt sein. Da gäbe es keine Mißverständnisse. Grundsätzlich würde auch eine bundesweit einheitliche Regelung zum Transport von Fahr- und Klapprädern zu begrüßen sein.

Eine Verschärfung des allgemeinen kostenlosen Fahrradtransportes für Pendler folgte mit Januar 2012. Die Bahn schloß die kostenlose Fahrradmitnahme für Pendler gänzlich in Mecklenburg-Vorpommern aus. Fortan sollte jeder Pendler, der sein Fahrrad mitnehmen wollte, eine Tageskarte für das Rad in Höhe von 5 EUR (2012) kaufen. Das summiert sich schnell.

Das war der Auslöser, wo wir als Pendler gesagt haben, daß für mehr Transparenz in den Entscheidungsgremien und für einen kundenfreundlicheren Service gesorgt werden muß und wir mit diesem Blog versuchen, die Aktivitäten zu bündeln.

1 Kommentar:

  1. noch mehr Informationen findet man hier:

    http://www.bahnforum.net/board26-kundendienst/board2-positives-negatives-der-bahn/889-kostenlose-fahrradmitnahme-für-bahnpendler-in-mecklenburg-vorpommern/#post2485

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