Donnerstag, 3. Mai 2012

Alternative Faltrad - oder Problemabwälzung auf den "Fahrgast"

Da der GTV vehemment die kostenlose Fahrradmitnahme untersagt, bin ich also gezwungen, alternativ ein Faltrad zu verwenden. Falträder zählen quasi als Gepäck. Allerdings bedeutet das, bei jeder Zugbenutzung, insbesondere in der UBB das Faltrad zu falten UND zu verhüllen. Vielleicht ist es Kunst wie bei Christo und ich habe es einfach nicht verstanden? Oder es ist doch nichts weiter als reine Schikane! Die UBB als Bahntochter ist der Mutter noch einen Sprung voraus - denn die Verhüllung wird bei der Bahn nicht gefordert. Auf diese Feinheiten kommt es an... - Ein Armutszeugnis, da wünscht man sich verantwortungsvolle Mitarbeiter und Politiker, die das Wohl der "Fahrgäste" sich zum Ziel gesetzt haben!

Der Haustarifvertrag der UBB formuliert es so:
"2.13 Fahrradkarten
2.13.1 Allgemeine Regelungen
Zusammengeklappte und komplett verpackte Fahrräder
oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern dies komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können."


Quelle: Haus-Tarif für die Personenbeförderung auf den Strecken der Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB), gültig ab: 01. Februar 2008, http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_UBB_aktuell.pdf

Die Bahn wiederum stellt die folgenden Forderungen:
"Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können."

Quelle: Stand 05/2012, http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/mitnahme/07rad_fahrradzuege.shtml

Im übrigen gilt die kostenlose Radmitnahme des unverpackten Klapprades in der Bahn seit 05/2007. Das war damals eine bahnbrechende Neuerung.
Quelle: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=1954

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen