Freitag, 7. Dezember 2012

Stellungnahme des Deutschen Bundestages 25.01.2010

Auf die Anfrage zur kostenlosen Fahrradmitnahme in M-V formuliert der Deutsche Bundestag im Schreiben vom 25.01.2010 die Stellung der Bahn so: „Die Deutsche Bahn AG (DB AG) wird seit dem 1. Januar 1994 eigenverantwortlich von einem Vorstand geleitet;…“ „Die Konzernleitung entscheidet in Fragen der Betriebsführung, des Zug- und Serviceangebotes sowie die Tarif- und Fahrplangestaltung seit diesem Zeitpunkt in eigener Zuständigkeit.“


Ich finde, diese Antwort spricht für sich. – Da braucht man sich über manche nicht zu verstehende Entscheidung bei der Bahn nicht zu wundern. – Eine ebenbürtige Mitgestaltung der oben genannten Themen durch die Landesregierung kann man daraus nicht erkennen.


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