Freitag, 16. November 2012

Falträder im Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV)

Wie geht man mit Falträdern im Nahverkehr mit Fokus auf die UBB um?

Da ich die Jahreskarte der Bahn im GTV (Gemeinschaftstarif Vorpommern) für den Nahverkehr nutzen muß, dachte ich, es ist ein guter Gedanke, auch die gesetzlichen Regelungen hier zu hinterlegen:

Hier findet man also den GTV gültig vom 10.06.2012: http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_GTV_aktuell.pdf

Darin erfährt man u. a. die vier Akteure, die für die Ausgestaltung dieses Tarifs zuständig sind.

Besonders hat mich Punkt 5 "Mitnahme von Personen, Sachen und Tieren" interessiert. Allerdings findet sich hier keine konkrete Regelung zur Mitnahme von Falträdern.

So suche ich ergänzend im Haustarifvertrag der UBB gültig vom 10.06.2012: http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_UBB_aktuell.pdf

Unter der Überschrift "Beförderungsbestimmungen" steht dort: "Soweit der Tarif nichts anderes bestimmt, gilt für die Beförderung von Personen und Reisegepäck sowie für die Mitnahme von Handgepäck und Tieren auf den Strecken der Usedomer Bäderbahn GmbH die Eisenbahn-Verkehrsordnung."

Unter Punkt 2.1 "Unentgeltliche Beförderung" Seite 10 (Haustarifvertrag UBB) wird das Handgepäck erwähnt.
Unter Punkt 2.9 "Fahrradkarten" bzw. Punkt 2.9.1 "Allgemeine Regelungen" wird folgendes zu Klapprädern geschrieben: "Fahrräder oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese zusammengeklappt sind und unter dem Sitzplatz untergebracht werden können.

Bemerkung am Rand: Das könnte man doch einfach im Großraummehrzweckabteil der UBB aushängen und jeder wüßte gleich bescheid. - Denn es taucht in regelmäßigen Abständen die Aufforderung seitens des Schaffners (nur UBB!) auf, die Klappräder zur kostenlosen Beförderung zu verhüllen? - Man könnte auf den Gedanken kommen, es handelt sich um Kunstgegenstände Christos...

Interessant nebenbei finde ich auch die Regelung zur Ankunftsverspätung S. 19 Punkt 4 b: Man hat als Reisender einen Anspruch auf Erstattung, wenn "eine Ankunftsverspätung des gewählten Zuges am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist. Der Fahrgast kann in diesem Fall seine Reise mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht. Wenn der Fahrgast für den ersatzweise genutzten Zug einen weiteren Fahrausweis erwerben muss (zum Beispiel für den Fernverkehr), kann er von dem Eisenbahnunternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen."

Nun werfe ich zur Sicherheit noch einmal einen Blick in die Eisenbahn-Verkehrsordnung (Ausfertigungsdatum: 08.09.1938, Stand 26.05.2009): http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/evo/gesamt.pdf  Dort prüfe ich die Aussagen zur Beförderung von Gepäck im Hinblick auf Falträder. - Ich kann keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Verpackung verbunden mit dem kostenlosen Transport finden.

Ergänzend habe ich nun noch die Beförderungsbedingungen der Bahn vom 11.12.2011 hinsichtlich des Transports von Falträdern durchforscht: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/mdb_93450_befoerderungsbedingungen_fassung_12_11_2012_09_12.pdf

Unter Punkt 8.4 "Beförderungs- und Reservierungsentgelt" bzw. 8.4.1 (S. 17) sind Falträder kostenlos zu transportieren und auf eine Verpackung wird verzichtet: "Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können."

Mittwoch, 14. November 2012

Fahrradjäger

Wer hat das nicht schon einmal selbst oder im Bekanntenkreis erlebt: Eben war es noch da, nun ist das Fahrrad, trotz Schloß, spurlos verschwunden. Und man war doch nur kurz im Geschäft, oder zur Vorlesung, oder, oder, oder... Ziemlich nervig! - Das fand auch ein Rostocker Maschinenbaustudent und wollte sich mit der Situation nicht zufrieden geben, wie der Spiegel-online-Artikel "Hände weg von meinem Rad" vom 09.11.2012 (Link: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/fahrradjaeger-bei-fahrraddiebstahl-hilft-ein-neues-internetportal-a-866018.html) eindrucksvoll beschreibt.

Für alle, die sich nicht mit dem Radklau zufriedengeben möchten, sei daher die Webseite Fahrradjäger (Link: www.fahrradjaeger.de) empfohlen.

Donnerstag, 8. November 2012

Es ist wieder soweit...

Pünktlich zum Novemberbeginn wird wie jedes Jahr der zweite Wagon der UBB zur Feierabendzeit zwischen Greifswald und Stralsund eingespart. - Warum, kann sich kein Mitfahrer erklären, denn nun ist Stehen angesagt. Wer sich natürlich beim Einsteigen wendig durchdrängelt, hat eventuell noch eine Chance auf einen letzten verbleibenden Sitzplatz. - Bleibt nur die Hoffnung, daß dieser wirklich unerfreuliche Zustand, sich im Sommer 2013 durch einen zweiten Wagon wieder entspannt. Vermutlich möchte nicht jeder Wagon zur schlechten Jahreszeit in die Kälte...

Es bleibt auch immer noch die Frage bestehen, warum die Bahn auf Ihrer Verspätungsseite, nur sporadisch die Verspätung der UBB benennt? Die Daten liegen vor, denn sonst könnte die Bahn die wenigen Male die Verspätung nicht veröffentlichen. Es macht tatsächlich keinen Spaß, sich als Bahnbenutzer die Verspätungszeit der UBB aus Erfahrungswerten der Vergangenheit und der Verspätung des vorhergehenden Zuges zu errechnen, zumal man nie verläßlich weiß, ob die Bahn nicht doch noch ggf. dem vorausfahrenden Zug die Vorfahrt erteilt. (Zur Erklärung: Nachmittags fährt 16:05 Uhr ein IC Richtung Stralsund. Wenn dieser Verspätung hat, wirkt sich das unmittelbar auf die normal 10 Minuten später fahrende UBB in dieselbe Richtung aus. Die UBB fährt dann entsprechend später, um den Abstand zu wahren, außer die Verspätung erreicht die magische Grenze von 10 Minuten und mehr, dann ist auch möglich, daß die UBB Vorfahrt erhält und wieder pünktlich abfährt.) - Gerade zur schlechten, kalten Jahreszeit ist jeder froh, nicht länger als nötig auf einem zugigen Bahnsteig zu stehen! Es wäre also auch ein Akt der Menschenfreundlichkeit, eine verläßliche Verspätungszeit im Netz zu hinterlegen.

Freitag, 19. Oktober 2012

Radverkehrskonferenz 09/2009 - "mv bike"

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/eu-bund-laender/mecklenburg-vorpommern/) fand ich das folgende pdf-Dokument: "Dokumentation der Radverkehrskonferenz in Schwerin 21.09.2009". Thematisiert wird die Gründung des kommunalen Netzwerkes "mv bike" (siehe auch: http://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/fileadmin/bfb_dateien/download_alt/pdw/10/Gruendung_MV_bike_Netzwerk.pdf). Auf 28 Seiten gibt es neben der Agenda der Sitzung Informationen zu den Zielen des angestrebten Netzwerkes.

So wird auf Seite 4 festgestellt: "Radwege sind wichtig, doch sie sind letztlich nur Mittel zur Förderung des Radverkehrs. Radverkehr und Radmobilität bedürfen mehr als die Bereitstellung von Infrastruktur."

Auf Seite 8 äußert Prof. Onnen-Weber Absichtserklärung für das zukünftige Wirken des Netzwerkes "mv bike": "Deshalb wollen wir mit den Ministerien, den Kommunen und Landkreisen, der Vernetzungsstelle des ADFC und den interessierten Verbänden und Vereinen ein Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk aufbauen, das bis 2020 möglichst viele Mobilitätsansätze umsetzt, die das Fahrrad im Fokus haben."

Es lohnt sich durchaus, das gesamte Dokument zu lesen.

Da ich bisher noch nichts von dem Netzwerk "mv bike" gehört hatte, habe ich versucht, im Internet nach konkreten Aktionen/Ergebnissen zu recherchieren. Bis auf den Link: http://www.mv-bike.net/ habe ich noch nichts Aktuelles gefunden. Und leider konnte ich den Link bisher nicht öffnen... (Stand 10/2012)
Nachtrag 11/2012: Die Webseite zu MV-Bike scheint es nicht zu geben. Bisher ließ sich jedenfalls nichts unter der Webadresse öffnen! Schade!

Mittwoch, 17. Oktober 2012

Fünf gute Gründe für das Radfahren

In dem Artikel "Dieses Gleiten, dieser Rausch" - Mit dem Fahrrad durch Berlin (Der Tagesspiegel, 16.07.2012, http://www.tagesspiegel.de/politik/mit-dem-fahrrad-durch-berlin-dieses-gleiten-dieser-rausch/6879382.html) werden fünf gute Gründe für das Radfahren genannt. Angesprochen werden der Klimaschutz, der Nutzen in Innenstädten, die Haltungskosten des Rades, der Gesundheitsaspekt sowie das Rad als Statussymbol.

Wie auch immer man zum Fahrrad steht, man kann im Alltag viel Gutes mit ihm bewirken. Die Frage ist nur, ob Fahrräder gewollt sind, denn daran wird sich die Integration in den Alltag entscheiden.

Weiterhin habe ich den Artikel mit dem Titel: "Grüne befürworten Abwrackprämie für Räder" der Welt online vom 06.09.2012 (http://www.welt.de/politik/deutschland/article109030851/Gruene-befuerworten-Abwrackpraemie-fuer-Raeder.html, Stand 10/2012)  gefunden. Die Idee ist, man gibt sein altes Fahrrad ab, bekommt 50 EUR dafür und kauft beim regionalen Fachhändler des Vertrauens ein neues Rad. Man rechtfertigt dieses Konzept u. a. so, daß man sagt, durch diese Maßnahme würden die Kommunen Geld sparen, denn damit würde der Straßenausbau unnötig. ??? - Vielleicht habe ich den Artikel nicht richtig verstanden, aber es erschließt sich mir nicht, warum ein neues Fahrrad z. B. keine gut ausgebauten Radwege erfordern soll? OK, mit einem gefederten Rad, wird der Rücken nicht so stark beim dem Durchfahren eines Schlaglochs gestaucht, als ohne Federung. Vermutlich würde man jedoch in Greifswald auch nicht lange Freude an einem neuen Rad haben, es sei denn, man kauft sich gepanzerte Abstellplätze dazu. Aber, das ist vermutlich ein ganz anderes Thema...

Ich meine, ehe man über eine Abwrackprämie nachdenkt, sollte man erst einmal ein Konzept erstellen, welche Zielgruppe man fördern möchte. Sind es z. B. Urlauber oder sind es Berufstätige? Je nach dem sollte man Umfragen starten, was sich die jeweilige Zielgruppe als Verbesserung wünscht. Danach könnte man den Bestand an Maßnahmen prüfen. Was ist schon vorhanden, was läßt sich ohne große Kosten erweitern, ausbauen? Und im Anschluß daran sollte natürlich entsprechend einer Prioritätenliste folgen, was an neuen Maßnahmen erforderlich ist und wie das in einem bestimmten Zeitrahmen (finanziell) umgesetzt werden kann.

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Radmitnahme im Ausland

Wie schon innerhalb von Deutschland gestaltet sich auch die Radmitnahme in der Bahn ins Ausland nicht einfach. Es bleibt unübersichtlich. Um überhaupt einen Eindruck von ausländischen Gegebenheiten zu bekommen, soll hier auf einen etwas älteren Artikel der Zeit-online hingewiesen werden. Dieser trägt den Titel "Ausland: Mit Rad und Bahn" (Quelle: http://www.zeit.de/1996/36/Ausland_Mit_Rad_und_Bahn/seite-1, Stand 1996!). Der Fokus hier liegt aber auf Urlaubsreisen. Interessant wäre es, herauszufinden, wie aktuell diese Informationen heute noch sind?

Hier gibt es einen privaten Link von 2004 (Quelle: http://www.radwahn.de/f.htm), in dem davon gesprochen wird, daß man im Nahverkehr der Bahn in Frankreich (SNCF) überwiegend kostenlos sein Fahrrad befördern lassen kann.

Freitag, 5. Oktober 2012

Radmitnahme in Baden-Würtemberg

Unter "Bahn & Bike in Baden-Würtemberg" (Link: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/mitnahme/bahn_und_bike_bawue.shtml  Stand 10/2012) gibt die Bahn Informationen zur (ggf. kostenlosen) Radmitnahme im genannten Bundesland. Es ist dort tatsächlich grundsätzlich möglich, das Fahrrad kostenlos im Nahverkehr mitzunehmen; häufig nach den Stoßzeiten morgens bzw. am Wochenende. Aber auch hier muß man sich gut belesen, um die Regelungen für die spezifischen Strecken auch richtig umzusetzen. Siehe pdf-Datei der Bahn "Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg" vom 01.08.2011: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/services/mobilitaet_service/fahrrad/bahn_und_bike/bahn_und_bike_2012/mdb_87014_fahrradtarif_bawue_010812.pdf - Wünschenswert wäre eine einheitliche Regelung für Deutschland, denn es ist wirklich mühsam, sich für jeden Verkehrsverbund wieder neu zu informieren.