Montag, 4. Juni 2012

Infos zum Kundenbeirat der Bahn

  • Zweck: Interessenvertretung der Fahrgäste im Fern-/Regional- und Stadtverkehr
  • Funktion: beratendes Organ im Personenverkehr
  • besteht aus max. 32 Fahrgästen
  • Neubesetzungen von Mitgliedern und Bewerbungsfristen werden über die Kundenzeitschrift der Bahn "Mobil" bekannt gegeben
  • Amtszeit: 3 Jahre, zweimalige Wiederwahl möglich (max. 9 Jahre Amtszeit)
  • es gibt zwei Sitzungen pro Jahr
  • die Sitzungen sind nicht öffentlich
  • den Vorsitz der Sitzungen hat die Bahn
Quelle: http://www.deutschebahn.com/file/2240740/data/kundenbeirat.pdf, Stand vom 24.03.2010

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