Donnerstag, 10. Mai 2012

Nationaler Radverkehrsplan

In dem Artikel "Was Radler vom Nationalen Verkehrsplan erwarten" (Quelle: http://www.zeit.de/auto/2012-05/radverkehr-politik-plan, Stand 05/2012), der online in der Zeit veröffentlicht ist, geht es um die Zunahme des Radverkehrs in Städten und der darauf folgenden Notwendigkeit eines geeigneten Radwegebaus. - In diesem Zusammenhang sollte auch ernsthaft über die kostenlose Fahrradmitnahme im öffentlichen Nahverkehr gesprochen werden. Denn, was nützen einem die schönsten Radwege, wenn man ggf. nicht zu ihnen bzw. zur Arbeit auf diesen gelangt?

Ein Beispiel aus der Region ist dafür Rügen. Es gibt traumhaft schöne Radwege ab der Mitte der Insel. Stellt man sich jedoch das Ziel ab z. B. Altefährt die Radfahrt zu beginnen, braucht man starke Nerven, eine gute Federung und entsprechende Kondition, um die Mitte der Insel zu erreichen. Das könnte mit einer kostenlosen Radmitnahme im Zug und dem Neubau von Radwegen harmonisiert werden.

Dienstag, 8. Mai 2012

Bahn - Sondergutachten von 2007

„Wettbewerbs- und Regulierungsversuche im Eisenbahnverkehr, Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 36 AEG, 04/2007“ http://www.monopolkommission.de/sg_48/text_s48.pdf, Stand 05/2012

Dieser Artikel hat primär nichts mit einer Fahrradmitnahme im Bahnverkehr zu tun. Er gibt jedoch einen Einblick in Entscheidungsgremien und Prioritäten der Bahn. 86 Seiten zur Geschichte der Eisenbahn, private und öffentliche Interessen, Markt- und Wettbewerbsentwicklungen usw. Auch wenn dieser Artikel von 2007 ist, werden vermutlich viele Aussagen kaum die Aktualität eingebüßt haben. – Es ist aus meiner Sicht eine gute Lektüre, um für sich selbst zu überlegen, ob das Fahrgastwohl, das Staatswohl, sowie der Umweltschutz (These: Wenn viele Menschen die Bahn nutzen würden, und ggf. der überwiegende Teil des Güterverkehrs durch die Bahn transportiert würde, dann führt das zu geringerem Schadstoffausstoß, geringeren Kosten für Straßenausbesserungen, usw. und kommt vielen Bereichen in der Endkonsequenz zugute.) tatsächlich als Zielstellung und in der Umsetzung der Bahn aufgenommen sind. Kann die Bahn als umgewandelte „AG“ und durch Steuergelder finanziert zum Wohle des Steuerzahlers/Fahrgastes fungieren? Müßte die Bahn nicht eher als gemeinnütziges „Unternehmen“ arbeiten? (These/Ziel: Kostendeckendes Unternehmen, das den Staatshaushalt nicht belastet und dennoch zu moderaten Fahrpreisen im Bahnverkehr führt, was wiederrum eine verstärkte Nutzung der Bahn zur Folge hätte.) Wozu und für wen müssen Gewinne erwirtschaftet werden? Wie lassen sich auf der einen Seite Gewinne der Bahn im Milliardenbereich und auf der anderen Seite regelmäßige Fahrpreiserhöhungen rechtfertigen?

Hier einige Kostproben aus dem Sondergutachten (Quelle siehe Link oben):

Ziele der Bahnstrukturreform von 1991 (Auszüge aus Seite 7, Punkt 2): 
  1. (vorrangiges Ziel) mehr Verkehr auf die Schiene zu bekommen und die Bedeutung des Schienenverkehrs bei der Verkehrsmittelwahl zu erhöhen 
  2. dauerhafte Entlastung der öffentlichen Haushalte -> Erfordernis zur Sanierung der beiden Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn
  3. Transformation der behördlich geführten Monopolisten zu Wirtschaftsunternehmen
Verkehrsmittelwahlentscheidungen im Personenverkehr wird durch die folgenden Verkehrszwecke charakterisiert: Ausbildung/Beruf, Geschäft, Einkauf, Freizeit und Urlaub
These in diesem Zusammenhang: „Wer gewohnt ist, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, bleibt dabei, auch wenn sich die ökonomischen Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln stark verändern.“ (Auszüge aus Seite 8, Punkt 6)

"Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) haben sich zwar seit der Regionalisierung sowohl die Anzahl der tätigen Anbieter als auch die von ihnen erbrachten Verkehrsleistungen erhöht, ihr Anteil ist aber immer noch gering. Obwohl im SPNV keine gesetzlichen Markteintrittsbarrieren existieren, kommt dem Wettbewerb im Markt aufgrund der mangelnden Rentabilität der Verkehre keine Bedeutung zu. Die Nachfrage nach SPNV-Leistungen hängt vielmehr von den Bestellungen der Länder bzw. der Aufgabenträgergesellschaften ab. Bislang findet auch im Schienenpersonennahverkehr kaum Wettbewerb statt. Maßgeblich hierfür ist vor allem die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe der Länder. Lediglich rund 19 % der zu vergebenden SPNV-Leistungen wurden bislang einem Ausschreibungswettbewerb zugeführt. Das Gros der Bundesländer vergibt die SPNV-Aufträge nach wie vor freihändig, obwohl sich nach einschlägigen Erfahrungen Kosteneinsparungspotentiale durch Ausschreibungswettbewerb realisieren lassen würden." (Auszug aus Seite 10, Punkt 16)

"Die Eisenbahn war im 19. Jahrhundert das wichtigste Transportmittel und hat, dies läßt sich anhand wissenschaftlicher Studien belegen, seit ihrer Inbetriebnahme einen positiven Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung von Volkswirtschaften weltweit gehabt. Im 20. Jahrhundert nahm die Bedeutung des Schienenverkehrs nach dem Zweiten Weltkrieg immer weiter ab, was auf den Markteintritt neuer Verkehrsmittel, die veränderten Qualitätsanforderungen der Nachfrager und vor allem auf die Versuche der Politik zurückzuführen war, die Eisenbahn zur Durchsetzung politischer Ziele zu instrumentalisieren.“ (Seite 19, Punkt 31)

Interessant ist auch Kapitel 4.2 „Privatisierung
„Durch Inkrafttreten der Bahnreform zum Jahreswechsel 1993/94 wurden die Sondervermögen DB und DR zusammengefasst und der unternehmerische Bereich als privatrechtliches Unternehmen, die Deutsche Bahn AG (DB AG), ausgegliedert. In einem zweiten Reformschritt erfolgte zum 1. Januar 1999 eine Umwandlung der Sparten der DB AG in eigenständige Aktiengesellschaften. Die neuen Aktiengesellschaften waren die DB Reise&Touristik AG (Personenfernverkehr), die DB Regio AG (Personennahverkehr), die DB Cargo AG (Güterverkehr), heute Railion Deutschland AG, die DB Netz AG (Fahrweg), die DB Stationen&Service (Personenbahnhöfe, vorher dem Bereich des Personenverkehrs zugeordnet). Alle fünf Aktiengesellschaften treten weiterhin unter dem Dach der Konzernholding DB AG auf, die sich zur Zeit noch vollständig in Bundesbesitz befindet. Die Holding DB AG als Obergesellschaft ist als Management-Holding konzipiert. Durch die Gründung der DB AG wurde somit zunächst ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen geschaffen, über dessen Privatisierung noch zu befinden ist.“ (Seite 24, Punkt 49)

(Weiterführender Link zur Privatisierung: "Liste der Unternehmen im DB Konzern" Quelle: Wikipedia, Stand 05/2012, http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Unternehmen_im_DB-Konzern)

Regionalisierungsgesetz von 1996: „… Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde der ÖPNV vom Bund auf die Länder übertragen und festgelegt, dass die verschiedenen Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV zusammenzuführen sind. Dies hatte zur Folge, dass die Länder oder die beauftragten Gebietskörperschaften die „ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung“ definieren und den Transportbedarf im Personennahverkehr selbst ermitteln. Die entsprechenden Verkehrsleistungen werden durch vertragliche Vereinbarungen mit Verkehrsunternehmen nach dem Bestellerprinzip eingekauft oder einem Verkehrsunternehmen auferlegt.“ (Auszug aus Kapitel 4.4 „Regionalisierung“, Punkt 57, Seite 26)

Donnerstag, 3. Mai 2012

Alternative Faltrad - oder Problemabwälzung auf den "Fahrgast"

Da der GTV vehemment die kostenlose Fahrradmitnahme untersagt, bin ich also gezwungen, alternativ ein Faltrad zu verwenden. Falträder zählen quasi als Gepäck. Allerdings bedeutet das, bei jeder Zugbenutzung, insbesondere in der UBB das Faltrad zu falten UND zu verhüllen. Vielleicht ist es Kunst wie bei Christo und ich habe es einfach nicht verstanden? Oder es ist doch nichts weiter als reine Schikane! Die UBB als Bahntochter ist der Mutter noch einen Sprung voraus - denn die Verhüllung wird bei der Bahn nicht gefordert. Auf diese Feinheiten kommt es an... - Ein Armutszeugnis, da wünscht man sich verantwortungsvolle Mitarbeiter und Politiker, die das Wohl der "Fahrgäste" sich zum Ziel gesetzt haben!

Der Haustarifvertrag der UBB formuliert es so:
"2.13 Fahrradkarten
2.13.1 Allgemeine Regelungen
Zusammengeklappte und komplett verpackte Fahrräder
oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern dies komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können."


Quelle: Haus-Tarif für die Personenbeförderung auf den Strecken der Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB), gültig ab: 01. Februar 2008, http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_UBB_aktuell.pdf

Die Bahn wiederum stellt die folgenden Forderungen:
"Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können."

Quelle: Stand 05/2012, http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/mitnahme/07rad_fahrradzuege.shtml

Im übrigen gilt die kostenlose Radmitnahme des unverpackten Klapprades in der Bahn seit 05/2007. Das war damals eine bahnbrechende Neuerung.
Quelle: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=1954

Kurioses zum GTV

GTV bedeutet "Gemeinschaftstarif Vorpommern" (http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_GTV_aktuell.pdf gültig vom 10.06.2012). Dieser Tarif findet unter anderem Anwendung auf der Strecke Stralsund - Greifswald. Grundsätzlicher Vorteil der Fahrkarten: Man kann mit einer Fahrkarte des Regionalverkehrs kostenlos den Bus in Stralsund oder Greifswald nutzen. Eigentlich keine schlechte Idee.

Kauft man also eine Jahreskarte für die oben genannte Strecke im Nahverkehr, ist man automatisch an den GTV gebunden und darf den Busverkehr in beiden Städten kostenlos nutzen.

Kurios wird es jetzt: Möchte man, wie bei anderen Abonnementstrecken der Bahn in MV sein Fahrrad kostenlos befördern lassen, geht das hier nicht. Begründung: Man ist doch im GTV! - Immerhin erhält man den Hinweis, daß man eine weitere Strecke, wie z. B. Altefähr - Greifswald zu höheren Kosten als Abonnement buchen könnte. Dann wäre man aus dem GTV und könnte das Rad wieder kostenlos durch die Bahn befördern lassen. Man nutzt also genau die gleichen Züge?!?

Übrigens, wenn ich ein Abonnement für den Fernverkehr auf der Strecke Stralsund - Greifswald buchen würde, um auch die ICs für die Heimfahrt nutzen zu können, dann darf ich trotz des höheren Preises die Busse in Stralsund oder alternativ Greifswald nicht nutzen... Logisch, oder?

Die Bahn formuliert es in einer E-mail am 03.05.2012 im "Kundendialog Nahverkehr" auf Anfrage so:

"In unseren Beförderungsbedingungen ist festgeschrieben:
Inhaber von einer persönlichen/übertragbaren DB Jahreskarte im Abo können aus Kulanz bis 31. Dezember 2012 Fahrräder auf Strecken innerhalb Mecklenburg Vorpommern kostenlos mitnehmen!
Der Grundsatz ist, es gelten die Bestimmungen der DB bzw. der jeweiligen Verkehrsverbünde.

Das heißt: Bei der uns vorliegenden Fahrkarte handelt es sich um eine Fahrkarte nach dem Tarif des Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV). Hier findet die kostenlose Fahrradmitnahme keine Anwendung."

Fazit: Die kostenlose Radmitnahme im GTV für Pendler ist unerwünscht.
Und hier kann man die groben Bestimmungen noch einmal auf der Bahn-Seite nachlesen: http://www.bahn.de/regional/view/regionen/meckpomm/info/tarif_vorpommern.shtml

Mittwoch, 2. Mai 2012

Fahrradmitnahme in Zügen in Bayern Stand 2011

Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Bayern, beschreibt auf seiner Webseite die Regelungen der Fahrradmitnahme bei der Bahn in Bayern seit 2011: http://www.pro-bahn.de/bayern/fahrrad_2011.htm Eine graphische Übersicht ist vorhanden.

Fazit des Artikels: Nur im Bereich der Südostbayernbahn gibt es grundsätzlich eine kostenlose Radmitnahme.

Weiterhin ist ein sehr kritischer Artikel zum Thema "Kostenlose Fahrradmitnahme - Fahrgastthema seit einer Dekade" veröffentlicht: http://www.pro-bahn.de/bayern/fahrrad.htm Nachlesen lohnt sich!

Generelles Manko: Die Verträge mit der Bahn sind nicht einsehbar. - Eine nicht nachvollziehbare Entscheidung, da es maßgeblich um Geld des Steuerzahlers geht!