Montag, 29. April 2013

"ADFC Sachsen fordert kostenlose Faltrad-Mitnahme im MDV"

Im Artikel vom 03.02.2013 wirbt der ADFC Sachsen für die kostenlose Faltrad-Mitnahme im MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) (Quelle: http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Mobilit%C3%A4t/2013/02/ADFC-Sachsen-fordert-kostenlose-Faltrad-Mitnahme-46224.html, Stand 04/2013).

Hier wird berichtet, daß es schon einen Trend gibt, selbst normale Fahrräder kostenlos im Nahverkehr transportieren zu können, jedoch scheint momentan beim MDV selbst eine extra Fahrkarte für ein Faltrad notwendig zu sein.

Die TU Dresden hat es schwarz auf weiß belegt: Der öffentliche Nahverkehr und der Radverkehr fördern sich beide.Voraussetzung ist jedoch, daß man gute Bedingungen dafür schafft. Das ergibt sich von allein. Wenn es keine guten Radwege gibt, wird kaum einer radfahren; wenn allerdings keine attraktiven und unkomplizierten Mitnahmebedingungen im Nahverkehr für Fahrräder angeboten werden, nützen die besten Radwege ggf. nichts.

Der Artikel schließt mit der folgenden Aussage: '"Werbung macht man mit zusätzlichen Angeboten für die Kunden nicht mit Einschränkungen und Sondergebühren", sagt Olaf Matthies.'

Mittwoch, 24. April 2013

Nötigung durch UBB-Schaffnerin?

Zugegeben. Ich fahre morgens ungern einen Zug später zur Arbeit, da ich dann die UBB benutzen muß. Nicht, daß ich etwas gegen den Zug als solchen habe, aber ich werde das Gefühl nicht los, daß Klappräder ein Dorn in den Augen der meisten UBB-Schaffner sind.

Bei der Fahrkartenkontrolle gibt es regelmäßig etwas am zusammengeklappten Rad, aus meiner Sicht grundlos, zu bemängeln. - Um alles richtig zu machen, habe ich mich in den Bestimmungen des GTV bzw. der UBB bezüglich der kostenlosen Radmitnahme belesen.

Im Haustarifvertrag der UBB vom 10.06.2012 werde ich fündig:

"2.9 Fahrradkarten
2.9.1 Allgemeine Regelungen
Fahrräder oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese zusammengeklappt sind und unter dem Sitzplatz untergebracht werden können."

(Quelle: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=ubb%20bef%C3%B6rderungsbedingungen&source=web&cd=7&cad=rja&ved=0CFcQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.ubb-online.de%2Fde%2Fdocuments%2FTarif_UBB_ab_01.02.2008_Internet_Stand_08.11.2007.pdf&ei=eId3Uc76MMPItQa2yIH4BQ&usg=AFQjCNHsj5Ugv42qT_ftfJIsggO1FEqi5Q, Stand 04/2013)

Heute Morgen, in dem Zug 7:26 Uhr ab Stralsund Richtung Greifswald informierte mich die Schaffnerin (mittleres Alter, schulterlange blondierte Haare) der UBB bei Kontrolle meiner Fahrkahrte in einem halbleeren Abteil darüber, daß sie in ihrer letzten Schulung unmißverständlich gelernt hätte, daß ein Klapprad zur kostenlosen Beförderung (neben der Tatsache, daß es eingeklappt sein muß) entweder verhüllt oder unter dem Sitz verstaut sein muß. Anderenfalls wäre ein zusätzliches Entgelt zur Beförderung des Rades fällig. -???-  Ich fragte nach, ob sie mir die Bestimmungen dafür zeigen könnte? Sie verneinte und verwies nachdrücklich auf die Schulung. Ich meinte, daß wir dann in dem Haustarifvertrag der UBB schauen könnten. (Den trage ich nach der Summe von Schaffnergesprächen nun ständig bei mir.) Dabei fragte ich sicherheitshalber nach, ob es schon einen aktuelleren Vertrag, als den vom 10.06.2012 gibt? Nein. Dort steht nach wie vor die oben genannte Regelung. Die Maßgabe zur Verhüllung ist mit der letzten Tarifänderung weggefallen und die Unterbringung unter dem Sitzplatz ist eine "kann-" und keine "muß-"Bestimmung. Sie dient aus meiner Sicht eher dazu, die Größe des kostenlos zu befördernden Klapprads einzugrenzen. - Bei meinen 20"-Reifen, sollte auch das unproblematisch sein.

Ich bin ja schon lange dafür, die Beförderungsbedingungen für (kostenlose) Radmitnahme einfach und transparent an den Zuginnenwänden im Fahrradabteil abzubilden. - Ich weiß jedenfalls aber nicht, wie man mit oben genannter Schaffnerin umgehen soll? Das ist aus meiner Sicht höchstgradig kundenunfreundlich, fahrradfeindlich und schlichtweg eine bewußte Fehlinformation. Anders kann ich das nicht deuten.

Freitag, 19. April 2013

Deutschlandweite Verspätungsübersicht

Die Süddeutsche.de zeigt in Ihrem Artikel vom vom 18.04.2013 einen "Verspätungs-Atlas" unter der Überschrift: "So verspätet ist die Bahn in Ihrer Stadt auf Ihrer Strecke" (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/reise/verspaetungs-atlas-so-verspaetet-ist-die-bahn-in-ihrer-stadt-auf-ihrer-strecke-1.1651455, Stand: April 2013). Die Bahnangaben zur Verspätung der Züge wurden für ein Jahr durch die Zeitung ausgewertet und grafisch auf einer Deutschlandkarte dargestellt.

Fazit: Dort, wo das Zugaufkommen groß ist bzw. viel Fernverkehr/schnelle Züge vorhanden sind, ist die Verspätung größer als in Bereichen mit geringem Zugaufkommen bzw. geringem Anteil an Schnellzügen. Das ist grundsätzlich nicht überraschend.

Donnerstag, 4. April 2013

Bahn - Investitionen für 2013 und 2014

Unter dem Titel "Sanierung von Bahnhöfen und Brücken - Bahn will halbe Milliarde Euro investieren" (Quelle: Spiegel online, http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-will-halbe-milliarde-euro-in-sanierungsmassnahmen-investieren-a-891762.html, Stand 04/2013) wird der Hinweis gegeben, das Geld vom Bund, das ursprünglich für den Streckenausbau bestimmt war und nicht rechtzeitig von der Bahn genutzt worden ist, nun 2013 und 2014 in die Sanierung von Bahnhöfen und Brücken investiert werden soll.

Aus meiner (Laien-)Sicht scheint beides wichtig zu sein. Allerdings ist mir unklar, wie 500 Mio. EUR ungenutzt liegen bleiben konnten? Mir würde auch sofort als Beispiel die langjährige Diskussion über die Reaktivierung der Bahnstrecke Barth - Darß einfallen... Es scheint doch generell genügend Bahnstrecken in Deutschland zu geben, die einer Sanierung bedürfen? Und wenn es um Sanierung von Bahnhöfen geht, ist da bevorzugt Stuttgart gemeint oder gibt es dafür ein separates Budget? Ich denke, für Bahnnutzer wäre es durchaus interessant, zu sehen, welche Bahnhöfe konkret von der Sanierung profitieren dürfen.