Freitag, 16. November 2012

Falträder im Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV)

Wie geht man mit Falträdern im Nahverkehr mit Fokus auf die UBB um?

Da ich die Jahreskarte der Bahn im GTV (Gemeinschaftstarif Vorpommern) für den Nahverkehr nutzen muß, dachte ich, es ist ein guter Gedanke, auch die gesetzlichen Regelungen hier zu hinterlegen:

Hier findet man also den GTV gültig vom 10.06.2012: http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_GTV_aktuell.pdf

Darin erfährt man u. a. die vier Akteure, die für die Ausgestaltung dieses Tarifs zuständig sind.

Besonders hat mich Punkt 5 "Mitnahme von Personen, Sachen und Tieren" interessiert. Allerdings findet sich hier keine konkrete Regelung zur Mitnahme von Falträdern.

So suche ich ergänzend im Haustarifvertrag der UBB gültig vom 10.06.2012: http://www.ubb-online.com/de/documents/Tarif_UBB_aktuell.pdf

Unter der Überschrift "Beförderungsbestimmungen" steht dort: "Soweit der Tarif nichts anderes bestimmt, gilt für die Beförderung von Personen und Reisegepäck sowie für die Mitnahme von Handgepäck und Tieren auf den Strecken der Usedomer Bäderbahn GmbH die Eisenbahn-Verkehrsordnung."

Unter Punkt 2.1 "Unentgeltliche Beförderung" Seite 10 (Haustarifvertrag UBB) wird das Handgepäck erwähnt.
Unter Punkt 2.9 "Fahrradkarten" bzw. Punkt 2.9.1 "Allgemeine Regelungen" wird folgendes zu Klapprädern geschrieben: "Fahrräder oder Fahrradanhänger können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese zusammengeklappt sind und unter dem Sitzplatz untergebracht werden können.

Bemerkung am Rand: Das könnte man doch einfach im Großraummehrzweckabteil der UBB aushängen und jeder wüßte gleich bescheid. - Denn es taucht in regelmäßigen Abständen die Aufforderung seitens des Schaffners (nur UBB!) auf, die Klappräder zur kostenlosen Beförderung zu verhüllen? - Man könnte auf den Gedanken kommen, es handelt sich um Kunstgegenstände Christos...

Interessant nebenbei finde ich auch die Regelung zur Ankunftsverspätung S. 19 Punkt 4 b: Man hat als Reisender einen Anspruch auf Erstattung, wenn "eine Ankunftsverspätung des gewählten Zuges am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist. Der Fahrgast kann in diesem Fall seine Reise mit einem anderen Zug durchführen, sofern für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht. Wenn der Fahrgast für den ersatzweise genutzten Zug einen weiteren Fahrausweis erwerben muss (zum Beispiel für den Fernverkehr), kann er von dem Eisenbahnunternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen."

Nun werfe ich zur Sicherheit noch einmal einen Blick in die Eisenbahn-Verkehrsordnung (Ausfertigungsdatum: 08.09.1938, Stand 26.05.2009): http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/evo/gesamt.pdf  Dort prüfe ich die Aussagen zur Beförderung von Gepäck im Hinblick auf Falträder. - Ich kann keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Verpackung verbunden mit dem kostenlosen Transport finden.

Ergänzend habe ich nun noch die Beförderungsbedingungen der Bahn vom 11.12.2011 hinsichtlich des Transports von Falträdern durchforscht: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/mdb_93450_befoerderungsbedingungen_fassung_12_11_2012_09_12.pdf

Unter Punkt 8.4 "Beförderungs- und Reservierungsentgelt" bzw. 8.4.1 (S. 17) sind Falträder kostenlos zu transportieren und auf eine Verpackung wird verzichtet: "Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können."

Mittwoch, 14. November 2012

Fahrradjäger

Wer hat das nicht schon einmal selbst oder im Bekanntenkreis erlebt: Eben war es noch da, nun ist das Fahrrad, trotz Schloß, spurlos verschwunden. Und man war doch nur kurz im Geschäft, oder zur Vorlesung, oder, oder, oder... Ziemlich nervig! - Das fand auch ein Rostocker Maschinenbaustudent und wollte sich mit der Situation nicht zufrieden geben, wie der Spiegel-online-Artikel "Hände weg von meinem Rad" vom 09.11.2012 (Link: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/fahrradjaeger-bei-fahrraddiebstahl-hilft-ein-neues-internetportal-a-866018.html) eindrucksvoll beschreibt.

Für alle, die sich nicht mit dem Radklau zufriedengeben möchten, sei daher die Webseite Fahrradjäger (Link: www.fahrradjaeger.de) empfohlen.

Donnerstag, 8. November 2012

Es ist wieder soweit...

Pünktlich zum Novemberbeginn wird wie jedes Jahr der zweite Wagon der UBB zur Feierabendzeit zwischen Greifswald und Stralsund eingespart. - Warum, kann sich kein Mitfahrer erklären, denn nun ist Stehen angesagt. Wer sich natürlich beim Einsteigen wendig durchdrängelt, hat eventuell noch eine Chance auf einen letzten verbleibenden Sitzplatz. - Bleibt nur die Hoffnung, daß dieser wirklich unerfreuliche Zustand, sich im Sommer 2013 durch einen zweiten Wagon wieder entspannt. Vermutlich möchte nicht jeder Wagon zur schlechten Jahreszeit in die Kälte...

Es bleibt auch immer noch die Frage bestehen, warum die Bahn auf Ihrer Verspätungsseite, nur sporadisch die Verspätung der UBB benennt? Die Daten liegen vor, denn sonst könnte die Bahn die wenigen Male die Verspätung nicht veröffentlichen. Es macht tatsächlich keinen Spaß, sich als Bahnbenutzer die Verspätungszeit der UBB aus Erfahrungswerten der Vergangenheit und der Verspätung des vorhergehenden Zuges zu errechnen, zumal man nie verläßlich weiß, ob die Bahn nicht doch noch ggf. dem vorausfahrenden Zug die Vorfahrt erteilt. (Zur Erklärung: Nachmittags fährt 16:05 Uhr ein IC Richtung Stralsund. Wenn dieser Verspätung hat, wirkt sich das unmittelbar auf die normal 10 Minuten später fahrende UBB in dieselbe Richtung aus. Die UBB fährt dann entsprechend später, um den Abstand zu wahren, außer die Verspätung erreicht die magische Grenze von 10 Minuten und mehr, dann ist auch möglich, daß die UBB Vorfahrt erhält und wieder pünktlich abfährt.) - Gerade zur schlechten, kalten Jahreszeit ist jeder froh, nicht länger als nötig auf einem zugigen Bahnsteig zu stehen! Es wäre also auch ein Akt der Menschenfreundlichkeit, eine verläßliche Verspätungszeit im Netz zu hinterlegen.